Das Qualifizierungsgeld:
Gehaltszuschuss während der Weiterbildung
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Das Qualifizierungsgeld ermöglicht Arbeitgeber_innen, ihre Beschäftigten während der Weiterbildung finanziell abzusichern und so langfristig Fachkräfte im Unternehmen zu halten. Ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten selbst ist nicht vorgesehen – die Förderung bezieht sich ausschließlich auf einen Gehaltszuschuss während der Qualifizierungsphase.
Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?



Das Qualifizierungsgeld übernimmt 60 bis 67 % des Nettoentgelts für die Dauer der Weiterbildung. Die Höhe richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen der Mitarbeitenden: 67 % des Nettoentgelts erhalten Beschäftigte, die beim Arbeitslosengeld einen Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz hätten – beispielsweise Personen mit mindestens einem Kind.
60 % des Nettoentgelts gilt für alle anderen Beschäftigten. Wichtig: Die Unternehmensgröße spielt bei der Förderung keine Rolle – der Gehaltszuschuss gilt für alle Betriebe gleichermaßen.

Antwort: Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 bis 67 % des Nettoentgelts.
Welche Unternehmen können das Qualifizierungsgeld nutzen?
Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen, die sich in einem Strukturwandel befinden und ihre Mitarbeitenden weiterqualifizieren möchten, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Mindestens 20 % der Belegschaft müssen von einem Qualifizierungsbedarf betroffen sein.
In kleineren Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten liegt die Grenze bereits bei 10 %.
Die Weiterbildungskosten trägt das Unternehmen selbst, während der Lohnkostenzuschuss die finanzielle Belastung reduziert.
Die Weiterbildung muss über einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger erfolgen. Der Kurs selbst muss nicht zertifiziert sein, was die Auswahl an Qualifizierungsmaßnahmen erheblich erweitert.
Welche Weiterbildungen
können gefördert werden?

Das Qualifizierungsgeld kann für eine Vielzahl von Weiterbildungen genutzt werden. Ein großer Vorteil gegenüber anderen Förderprogrammen wie dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist, dass nicht jeder einzelne Kurs zertifiziert sein muss – solange der Träger AZAV-zertifiziert ist, kann die Maßnahme gefördert werden.Hier einige Beispiele für Weiterbildungen, die mit dem Qualifizierungsgeld gefördert wurden:

Pflege: Weiterbildung zur Pflegehelfer_in, um Fachkräfte in Einrichtungen zu sichern.
Handwerk: Social-Media-Kurs, um digitale Kundenakquise und Marketing zu stärken.
Speditionen: LKW-Führerschein inklusive Berufskraftfahrerqualifikation (§ 95) zur Gewinnung neuer Fahrer_innen.
IT-Unternehmen: Programmierkurs, um technologische Weiterentwicklungen intern zu bewältigen.
Industrie: Digitalisierungsschulung, um Mitarbeitende auf moderne Prozesse vorzubereiten.
Dienstleistungsunternehmen: KI-Kurs, um Automatisierung und Innovation zu fördern.
Beratung: Englischkurs, um internationale Geschäftsfelder auszubauen.
Wie läuft die Beantragung des Qualifizierungsgeldes ab?
01
Erstberatung und Prüfung der Förderfähigkeit

Gemeinsam mit der Agentur wird geprüft, ob das Unternehmen die Förderkriterien erfüllt und welche Weiterbildungen sinnvoll sind.
02
Antragstellung durch das Unternehmen

Der Antrag muss alle relevanten Angaben enthalten, darunter: Anzahl der betroffenen MitarbeitendenBegründung des QualifizierungsbedarfsNachweise zur AZAV-Zertifizierung des Trägers
03
Genehmigung und Bewilligung der Förderung

Nach der Prüfung wird der Gehaltszuschuss bewilligt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
04
Durchführung und Dokumentation

Während der Maßnahme müssen alle Teilnahmen und Fortschritte dokumentiert werden. Eine saubere Nachweisführung ist essenziell, um Rückforderungen zu vermeiden.
Worauf müssen Unternehmen achten?
Da das Qualifizierungsgeld speziell für den Strukturwandel konzipiert wurde, prüft die Agentur für Arbeit die Förderfähigkeit der Anträge sehr genau.Wichtige Punkte zur Vermeidung von Ablehnungen oder Rückforderungen:
Qualifizierungsbedarf muss nachweisbar sein
Mindestens 20 % (bzw. 10 % in KMU) der Belegschaft müssen betroffen sein.
Förderfähige Träger
Der Bildungsträger muss AZAV-zertifiziert sein, auch wenn der Kurs selbst nicht zertifiziert sein muss.
Saubere Dokumentation
Die Agentur für Arbeit kann Förderungen zurückfordern, wenn die Qualifizierungsmaßnahmen nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurden.

Viele Unternehmen unterschätzen die Anforderungen an die Antragstellung und Dokumentation. Besonders seit 2025 ist die Prüfung durch die Agentur für Arbeit strenger geworden, um Missbrauch zu verhindern. Ein professionell eingereichter Antrag und eine lückenlose Dokumentation sind daher entscheidend.

Wie wir Sie unterstützen
PersoQua
übernimmt für Sie:
  • Die komplette Antragstellung, damit alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Kommunikation mit der Agentur für Arbeit, um die Förderchancen zu maximieren.
  • Die Erstellung der notwendigen Dokumente, um spätere Rückforderungen zu vermeiden.
  • Eine individuelle Förderstrategie, damit Ihr Unternehmen das Qualifizierungsgeld optimal nutzen kann.
  • Mit unserer Erfahrung und Erfolgsquote von über 95 % stellen wir sicher, dass Ihr Antrag nicht nur bewilligt, sondern auch langfristig abgesichert ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist ein staatlicher Lohnkostenzuschuss von 60–67 % des Nettoentgelts, um Unternehmen zu entlasten, die ihre Mitarbeitenden weiterqualifizieren möchten.

Welche Unternehmen können das Qualifizierungsgeld beantragen?

Betriebe, die vom Strukturwandel betroffen sind und mindestens 20 % der Belegschaft (bzw. 10 % in KMU) weiterqualifizieren müssen.

Müssen die Weiterbildungskosten selbst getragen werden?

Ja, im Gegensatz zum Qualifizierungschancengesetz gibt es keinen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten, sondern ausschließlich einen Gehaltszuschuss.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?

In der Regel 4–8 Wochen, abhängig von der Agentur für Arbeit und der individuellen Prüfung.

Das Qualifizierungsgeld richtig nutzen
Das Qualifizierungsgeld bietet Unternehmen eine Möglichkeit, Mitarbeitende im Strukturwandel weiterzuqualifizieren und gleichzeitig eine finanzielle Entlastung durch einen Gehaltszuschuss von 60–67 % zu erhalten. Da die Förderkriterien seit 2025 strenger geprüft werden, ist eine korrekte Antragstellung und Dokumentation entscheidend.

PersoQua unterstützt Sie dabei – zuverlässig, rechtssicher und mit überdurchschnittlicher Erfolgsquote.
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