Welche Einstellungsförderungen
gibt es?
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die abhängig von der bisherigen Erwerbsbiografie und den individuellen Voraussetzungen des neuen Mitarbeitenden unterschiedlich hohe Zuschüsse ermöglichen. Die wichtigsten sind:

Eingliederungszuschuss (EGZ) – Flexible Förderung für viele Zielgruppen
Alle Der Eingliederungszuschuss richtet sich an Arbeitssuchende, die besondere Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Unternehmen können bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für maximal 12 Monate als Zuschuss erhalten.Für ältere Arbeitnehmer_innen über 55 Jahre kann die Förderung bis zu 36 Monate laufen.Menschen mit Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 % für 24 Monate erhalten.

Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) – Langfristige Förderung für Langzeitarbeitslose
Unternehmen, die Menschen einstellen, die mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Bürgergeld (ehemals ALG II) bezogen haben, können eine Förderung erhalten, die bis zu 100 % des Lohns im ersten Jahr beträgt. Die Förderung läuft bis zu fünf Jahre und reduziert sich schrittweise. Zusätzlich gibt es Mittel für Weiterbildungen und verpflichtende Coachings zur Unterstützung der neuen Mitarbeitenden.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)
Für Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können Unternehmen eine Förderung für zwei Jahre erhalten. Im ersten Jahr gibt es 75 % Zuschuss, im zweiten Jahr 50 %.

Regionale Förderprogramme – Beispiel Berliner Innovationsfachkräfte
Die Einige Bundesländer bieten spezielle Programme an, wie etwa das Berliner Förderprogramm für Innovationsfachkräfte. Unternehmen, die eine Fachkraft einstellen, die eine innovative Rolle im Unternehmen übernimmt, können einen Zuschuss von bis zu 50 % für 12 Monate erhalten.