Einstellungsförderungen
Zuschüsse für neue
Mitarbeitende sichern
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Mitarbeitende einstellen und dabei finanzielle Unterstützung erhalten? Das ist mit den verschiedenen Einstellungsförderungen möglich. Abhängig von den individuellen Voraussetzungen der neuen Mitarbeitenden gibt es Zuschüsse zu den Lohnkosten – teilweise über mehrere Jahre hinweg. Das gilt sowohl für Arbeitsuchende als auch für Personen, die direkt aus einer Beschäftigung wechseln. Neben den Förderprogrammen der Bundesagentur für Arbeit gibt es auch regionale Förderungen. Doch welche Fördermöglichkeit passt zu Ihrem Unternehmen? Wir helfen Ihnen, die richtige Förderung zu identifizieren und den Antrag professionell zu stellen – denn dieser muss immer vor der Unterschrift des Arbeitsvertrages gestellt werden.
Welche Einstellungsförderungen
gibt es?
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die abhängig von der bisherigen Erwerbsbiografie und den individuellen Voraussetzungen des neuen Mitarbeitenden unterschiedlich hohe Zuschüsse ermöglichen. Die wichtigsten sind:
Eingliederungszuschuss (EGZ) – Flexible Förderung für viele Zielgruppen
Alle Der Eingliederungszuschuss richtet sich an Arbeitssuchende, die besondere Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Unternehmen können bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für maximal 12 Monate als Zuschuss erhalten.Für ältere Arbeitnehmer_innen über 55 Jahre kann die Förderung bis zu 36 Monate laufen.Menschen mit Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 % für 24 Monate erhalten.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) – Langfristige Förderung für Langzeitarbeitslose
Unternehmen, die Menschen einstellen, die mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Bürgergeld (ehemals ALG II) bezogen haben, können eine Förderung erhalten, die bis zu 100 % des Lohns im ersten Jahr beträgt. Die Förderung läuft bis zu fünf Jahre und reduziert sich schrittweise. Zusätzlich gibt es Mittel für Weiterbildungen und verpflichtende Coachings zur Unterstützung der neuen Mitarbeitenden.
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)
Für Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können Unternehmen eine Förderung für zwei Jahre erhalten. Im ersten Jahr gibt es 75 % Zuschuss, im zweiten Jahr 50 %.
Regionale Förderprogramme – Beispiel Berliner Innovationsfachkräfte
Die Einige Bundesländer bieten spezielle Programme an, wie etwa das Berliner Förderprogramm für Innovationsfachkräfte. Unternehmen, die eine Fachkraft einstellen, die eine innovative Rolle im Unternehmen übernimmt, können einen Zuschuss von bis zu 50 % für 12 Monate erhalten.
Wer kann einen Eingliederungszuschuss bekommen?






Prinzipiell kann jedes Unternehmen, das sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schafft, eine Förderung beantragen.

Die Förderung hängt von folgenden Faktoren ab:
  • Wie lange war die Person arbeitslos?
  • Handelt es sich um eine schwer zu vermittelnde Person, z. B. ältere Arbeitnehmer_innen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Langzeitarbeitslose?
  • Wie hoch ist der individuelle Einarbeitungsaufwand für die neue Mitarbeit?

    Wichtig: Eine Beantragung muss immer vor Abschluss des Arbeitsvertrags erfolgen! Wird der Arbeitsvertrag vor der Bewilligung unterzeichnet, entfällt die Fördermöglichkeit.
So läuft die Beantragung ab
01
Prüfung der Fördermöglichkeit
Wir analysieren gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten für Ihre geplante Neueinstellung infrage kommen.
02
Antragsstellung
Wir übernehmen die gesamte Antragstellung und Korrespondenz mit der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern.
03
Bewilligung und Auszahlung
Nach Genehmigung erfolgt die Förderung monatlich rückwirkend durch die jeweilige Institution.
04
Begleitung und Abschlussprüfung
Damit es zu keiner Rückforderung kommt, unterstützen wir Sie während der gesamten Förderlaufzeit und sorgen dafür, dass alle Vorgaben erfüllt werden.
Worauf muss man achten?
Wir übernehmen gerne die vollständige Beantragung für Sie, doch sollten Sie den Antrag selbst stellen möchten, erfolgt die Beantragung des Qualifizierungschancengesetzes in den folgenden Schritten:
Frühzeitige Antragstellung
Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird.
Passende Argumentation
Die Bewilligung hängt von der richtigen Begründung ab – wir wissen, worauf es ankommt.
Nachweis der Fördervoraussetzungen
Jobcenter und Agenturen für Arbeit prüfen zunehmend genau, ob alle Förderkriterien erfüllt sind. Wir stellen sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind.
Welche Förderung passt zu Ihrem Unternehmen?



Je nach Unternehmensgröße, Standort und Einstellungsplänen gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Mit unserer Unterstützung sichern Sie sich die maximale Förderung mit minimalem Aufwand. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Förderung für Ihre geplante Neueinstellung passt.
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